Strafrecht / Freispruch / Überdosis
Ein 35-jähriger Krankenpfleger wurde freigesprochen. Zuvor war das Gericht davon überzeugt, dass der Mann seinem Patienten eine Überdosis eines Medikaments verabreichte, um ihn ruhig zustellen. Daraufhin sei der Patient ins Koma gefallen. Daher wurde er 2009 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Strafverteidiger hatte den Ermittlungsbehörden vorgeworfen nur gegen seinen Mandanten ermittelt zu haben, nicht allerdings im Umfeld des Patienten.
Nachdem dann ein Sachverständiger erklärte, dass das Koma des Patienten nicht unbedingt durch eine Überdosis ausgelöst wurde, kamen auch der Staatsanwaltschaft Zweifel an der Schuld des Krankenpflegers. Zudem sei kein Motiv ersichtlich. Daher plädierte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch.
( Quelle: Fuldaer Zeitung vom 21. Juli 2011 )