Freispruch für Radfahrer nach tödlichem Unfall

Ein 87-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung verantworten. Er war im letzten Jahr mit einem 75-jährigen Radfahrer zusammengestoßen. Der Unfallgegner verstarb aufgrund des Sturzes.

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, dass er vom Verstorbenen angefahren worden sei. Er selbst sei verwundert, dass er überhaupt angeklagt sei. Das Gericht konnte den Unfallhergang nicht mehr rekonstruieren und auch nicht feststellen, wer nun wen angefahren habe. Es blieb auch offen, ob die Sehbehinderung des Angeklagten zum Unfall führte oder nicht. Aus diesem Grund wurde der Angeklagte freigesprochen.