Der Künstler Jonathan Messe musste sich vor dem Amtsgericht wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) verteidigen. Ähnlich wie im Falle des neuen Bushido Songs ging es um die Frage, wie weit Kunst gehen und eventuell das Strafrecht berühren darf. Was war geschehen? Während einer Podiumsdiskussion an der Uni Kassel streckte der Künstler den rechten Arm aus und forderte die „Diktatur der Kunst“.
Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl. Meese wehrte sich gegen diesen und so kam es zum Strafprozess. Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 12.000 Euro. Die Strafverteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Die Verteidigung argumentiert damit, es habe sich lediglich um eine Kunst-Performance gehandelt. Meese selbst distanzierte sich von jedem rechten Gedankengut und sagte vor Gericht, dass er den Hitlergruß nie privat tätigen würde. Vielmehr sei es eine Provokation im Rahmen der Kunstfreiheit. Das letzte Wort hatte der Richter. Dieser folgte dem Antrag des Anwalts und sprach den exzessiven Künstler frei.