Vergewaltigung Strafrecht

Freispruch für Karl Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung

Der deutsche Komiker wurde bereits am ersten Verhandlungstag freigesprochen. Die Beweislage reichte für eine Verurteilung nicht aus.

Der Komiker und Fernsehmoderator Karl Dall stand heute in Zürich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Der 73-Jährige sollte eine Schweizer Journalistin auf einem Hotelzimmer vergewaltigt haben. Das Gericht sprach Karl Dall schon am ersten Verhandlungstag frei.
Der Richter betonte in der Begründung seines Freispruchs, dass die Beweislage bei Weitem nicht für eine Verurteilung ausreiche. Vielmehr stellte er die Ungereimtheiten in den Aussagen der Hauptbelastungszeugin dar. Außer der Aussage des mutmaßlichen Opfers gab es keine weiteren Beweise.
Während die Journalistin von einer Vergewaltigung in der Nacht vom 5. auf den 6. September berichtete, wies Karl Dall alle Vorwürfe zurück. Die Frau habe versucht, sich ihm zu nähern und er habe sie aus falscher Höflichkeit in seine Suite gelassen, gestand der beschuldigte Komiker. Zu Sex sei es aber nicht gekommen.
Der Prozess begann mit dem Verlesen von intimen E-Mails zwischen Dall und der Zeugin, in welchen offenbar sogar über Sex gesprochen worden sei. In der öffentlichen Hauptverhandlung wurde ebenfalls der Gesundheitszustand des Komikers thematisiert. Ein wichtiger Punkt war aber auch das Vorleben des mutmaßlichen Opfers. Bereits zuvor soll sie mehrere Prominente gestalkt haben. So erhob vor einigen Jahren ein Schweizer Politiker gegen sie den Vorwurf der sexuellen Nötigung. Im Rahmen dieser Behauptungen wurde sie bereits verurteilt. Ein psychiatrisches Gutachten kam im damaligen Strafprozess zum Ergebnis, dass die Frau unter psychischen Krankheiten leide.

Die Staatsanwaltschaft hielt die Aussage der Journalistin trotzdem für glaubhaft. Sie beantragte am Ende der Hauptverhandlung zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung. Dalls Strafverteidiger plädierte dagegen erfolgreich auf Freispruch.