Freispruch für Flugschau-Veranstalter bleibt bestehen

Der Veranstalter einer Flugschau musste sich für den Tod zweier Menschen verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung (§ 222 StGB vor). Er habe die Papiere eines Ersatzpiloten nicht kontrolliert. Hätte er dies getan, hätte er feststellen können, dass dieser erst 18 Stunden Flugpraxis besaß, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Während der Pilot bereits zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, sprach das Amtsgericht den Veranstalter frei. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Der Angeklagte schwieg auf Anraten seines Strafverteidigers auch im Berufungsprozess.

Während des laufenden Prozesses kam es nun jedoch zur Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwaltschaft. Die Zeugen hätten so unterschiedlich ausgesagt und sich mehrfach in Widersprüche verwickelt, dass eine Klärung des Sachverhalts nicht mehr erfolgversprechend sei. Damit bleibt der Freispruch des Amtsgerichts bestehen und wird rechtskräftig.