Der ehemalige österreichische Telekom-Austria-Vorstand sollte während der Nationalratswahl 2006 die österreichische Partei BZÖ versteckt mit einer Parteispende unterstützt haben. Für die Spende in Höhe von 960.000 Euro sollte, zumindest laut Anklage der Staatsanwaltschaft, die Gegenleistung die Genehmigung einer Änderung einer Verordnung gewesen sein.
Während ein österreichischer Lobbyist und mehrere BZÖ-Politiker wegen Untreue schuldig gesprochen wurden und Freiheitsstrafen bis zu zweieinhalb Jahren erhielten, wurde ein ehemaliger Telekom-Vorstand von allen Vorwürfen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Wien zeigt sich mit den Urteilen zufrieden und verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist auch der Freispruch gegen den ehemaligen Telekom-Vorstand rechtskräftigt. Die Verurteilten kündigten über ihre Strafverteidiger dagegen bereits Rechtsmittel an. Weil die Staatsanwaltschaft jedoch selbst keine Rechtsmittel einlegte, kann im Berufungsverfahren keine höhere Strafe mehr verhängt werden.
Gleichzeitig bemüht sich der Rechtsanwalt eines Politikers, die Freiheitsstrafe seines Mandanten zu einem Hausarrest umwandeln zu lassen. Hier soll eine elektronische Fußfessel eine mögliche Alternative sein.