Mehrere Atomforscher sollen in den Jahren 2004 bis 2008 Gelder von einem schwedischen Atommüllentsorger angenommen haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Forschern daher Vorteilsannahme (§ 331 StGB) sowie den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) vor, als Spiegelbild der Straftat nach dem Wirtschaftsstrafrecht.
Schnell war das Strafverfahren gegen einen angeklagten Forscher und einen angeklagten Geldgeber beendet worden. Obwohl die Staatsanwaltschaft in dem damaligen Prozess eine Geldstrafe in Höhe von 2.600 und 11.200 Euro beantragte, sprach das Gericht die Männer frei. Den Anträgen der Strafverteidiger wurde damit gefolgt.
Einige Tage später folgte auch im abgetrennten Prozess gegen die restlichen Angeklagten ein Freispruch. Das Landgericht betont, dass es sich um einen Freispruch erster Klasse handelte, die Unschuld der Angeklagten war somit erwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.