Freispruch: Frau soll Tochter für Sex verkauft haben

Sex / Vergewaltigung / Anzeige / Diebstahl / Untersuchungshaft / Freiheitsstrafe / Freispruch / Entschädigung

Vor dem Augsburger Schöffengericht musste sich eine 50-jährige Frau verantworten. Laut Anklage hatte sie 1999 ihre Tochter für Sex an einen Mann verkauft.
Der Mann soll das damals 14-jährige Mädchen dann in ihrem Zimmer eingesperrt und sie vergewaltigt haben. Erst vor circa einem halben Jahr erstattete das mutmaßliche Opfer Anzeige. Sie wurde damals beim Diebstahl erwischt und berichtete von der Tat, als sie eine Aussage zum Diebstahl machen sollte. Seit diesem Zeitpunkt saß ihre Mutter in Untersuchungshaft.

Im Prozess wurde auch eine Gutachterin zum Vorfall gehört. Diese sagte aus, dass es wahrscheinlich sei, dass der Vorwurf der Tochter nicht stimme. Das mutmaßliche Opfer erinnerte sich zu vage an die Tat und konnte sie nur oberflächlich beschreiben. Die Staatsanwaltschaft allerdings glaubte der Tochter und forderte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für die Angeklagte.

Das Gericht schloss sich der Gutachterin. Es könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat sich tatsächlich zugetragen habe, es sei aber nicht zu beweisen. Insbesondere könne es auch sein, dass sich die Tochter an ihrer Mutter rächen wolle. Daher sprach das Gericht die Frau frei. Zudem soll sie eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft erhalten.

( Quelle: Augsburger Allgemeine online vom 11.11.2011 )