Freispruch eines Gynäkologen im Vergewaltigungsprozess

Eine junge Frau zeigte ihren Gynäkologen wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) bei der Staatsanwaltschaft an. Nach rund vier Jahren urteilte das Landgericht nun, dass die schweren Anschuldigungen nicht haltbar seien. Sie sprach den Mediziner, der auf Reproduktionsmedizin spezialisiert ist, frei.

Damit folgten die Richter den Anträgen des Strafverteidigers und der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte der Angeklagte ausgesagt, dass die Frau während der Behandlung einfach aufgesprungen und gegangen sei. Später habe sie ihn mit den Vorwürfen erpressen wollen, um die Behandlungskosten nicht zahlen zu müssen.