Laut Anklage soll im Februar 2011 ein 30-jähriger Mann versucht haben, ein 14-jähriges Mädchen, das er aus dem Internet kannte, in sein Auto zu zerren. Als ein 28-jähriger Passant helfend eingriff, gab der 30-Jährige mit seinem Fahrzeug Gas und zog den jüngeren Mann einige Meter mit den Wagen mit bis der unfreiwillige Mitfahrer gegen einen Laternenpfahl prallte und verletzt liegen blieb. Vor dem Amtsgericht Grevesmühlen musste sich der Fahrer nun wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Vor dem Gericht verlas der Strafverteidiger eine Erklärung des Angeklagten, die den Fall in ein anderes Licht rückte. So hätte sich das Mädchen schon zuvor mehrfach einvernehmlich mit ihm getroffen. Bei dem Treffen im Februar kam dann der 28-Jährige mit Sturmhaube und Handschuhen bekleidet auf den Angeklagten zugestürmt. In Todesangst fuhr er los und verletzte den Angreifer somit in Notwehr.
Wie sich später herausstellte, war der Passant auch gar kein Passant, sondern ein Freund des Mädchens. Auch wurde ein Messer bei ihm gefunden. Vor Gericht selbst wollten weder die heute 16-Jährige noch der Geschädigte aussagen. Während sich das Mädchen auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief, um sich nicht selbst der Gefahr einer möglichen Strafverfolgung auszusetzen, wollte sich der Geschädigte an den Tattag nicht mehr erinnern können.
Das Gericht entschied auf Freispruch. Der Richter gab zu, dass es im ersten Moment so aussah, als hätte tatsächlich ein Übergriff auf ein Mädchen stattgefunden. Die Aussagen des Angeklagten seien aber nicht zu widerlegen und in sich schlüssig.