Freispruch: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Einem 28-jährigen Mann wurde in Frankfurt am Main vorgeworfen, dass er gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hätte, indem er E-Zigaretten nach Deutschland einführte. Rund 300 E-Zigaretten, 100 Hülsen und 30 Verdampfer beschlagnahmte der Zoll bei der Einfuhr aus China.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Nikotinanteil in der E-Zigarette gesundheitsschädlich sei. Das Amtsgericht Frankfurt sprach den jungen Mann dagegen frei. Es handelt sich bei den nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten um bloße Genussmittel. Gleichlautend hatte bereits das Oberlandesgericht in Münster entschieden.