Freispruch: 67-jährige Juwelierin erschoss Räuber in Notwehr

Eine 67-jährige Juwelierin wehrte sich im Juli 2011 bei einem Überfall auf ihren Laden. Ein 18-jähriger Maskierter versuchte mit einer ungeladenen Gaspistole Geld und Schmuck von der Frau zu erbeuten. Diese ergriff jedoch eine Waffe und tötete den Räuber mit einem Kopfschuss.

Zuerst hatte die Frau ausgesagt, dass ein Komplize den 18-Jährigen erschossen hätte. Diese Version konnte von den Ermittlern aber schnell widerlegt werden. Während die Strafverteidigung den Schuss als Unglücksfall bezeichnete, denn die Frau wollte weder schießen noch treffen, forderte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate Haft. Eine Notwehr mochte die Anklagevertretung nicht sehen, vielmehr sah sie hierin einen vorsätzlichen Totschlag.

Das Gericht bewertete dies jedoch anders. Die Frau hätte demnach in Notwehr geschossen. Daher konnte sie nicht wegen vorsätzlichen Totschlags verurteilt werden. Übrig blieb jedoch ein Verstoß gegen das Waffengesetz und die unterlassene Hilfeleistung, da sie zuerst ihren Ehemann angerufen hatte, bevor sie den Notarzt informierte. Deswegen verurteilte das Landgericht Gießen die Frau zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.