Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen schwerer Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung / Misshandlung / Hirnblutung / Geständnis / Streit / Hilflosigkeit / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Trier musste sich ein 24-jähriger Mann wegen schwerer Kindesmisshandlung verantworten. Laut Anklage soll er seinen eigenen Sohn misshandelt haben. Dabei habe er das Baby am Brustkorb gepackt und stark geschüttelt. Das Baby erlitt dabei eine schwere Hirnblutung und Rippenbrüche. Im Anschluss rief der Mann einen Notarzt, sodass das Baby noch gerettet werden konnte.

Im Prozess hatte der angeklagte Vater ein umfassendes Geständnis abgelegt, was das Verfahren extrem verkürzte. Er sagte aus, dass der Tat ein Streit mit seiner Freundin, der Mutter des Kindes, vorausging. Daraufhin hatte die Frau die Wohnung verlassen, was das Baby zum Schreien veranlasste. Aus Hilflosigkeit habe er dann das Baby geschüttelt.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 01.11.2011 )