Freiheitsstrafe für Vergewaltigung und Körperverletzung

Das Landgericht Kassel hat einen 26-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann im Juli 2011 eine junge Frau zum Oralverkehr gezwungen und ihr dabei einen Finger gebrochen. Das Opfer trat im Prozess als Nebenklägerin auf.

Der Angeklagte sagte aus, dass es einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Die Strafverteidigung forderte deshalb einen Freispruch.

Das Gericht glaubte allerdings der Aussage der jungen Frau und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. Postitiv wertete das Gericht bei der Entscheidung, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und zum Tatzeitpunkt bereits alkoholisiert war.

( Quelle: HNA online vom 20.04.2012 )