unterlassene Hilfeleistung / Freiheitsstrafe / versuchter Mord / Strafverteidiger / Bewährungsstrafe / Jugendstrafrecht
Das Landgericht Ellwangen hat einen 22-jährigen Mann wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Anklage lautete auf versuchten Mord durch Unterlassen. Der Jugendliche hätte auch durch eine Hilfeleistung des Angeklagten nicht mehr gerettet werden können.
Der damals 21-jährige war nachts im Auto unterwegs und fuhr einen 16-jährigen an. Dieser wurde tödlich verletzt.
Der Angeklagte sagte aus, er habe die Kollision bemerkt. Danach sei er ausgestiegen, habe aber niemanden gesehen. Das Landgericht allerdings glaubte dem jungen Mann nicht und betonte, dass er den angefahrenen Jugendlichen bemerkt haben muss.
Der Strafverteidiger des Mannes hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Insbesondere müsse für den jungen Mann noch Jugendstrafrecht gelten.
Dem schloss sich das Gericht allerdings nicht an.
( Quelle: SWR online vom 17.11.2011 )