Freiheitsberaubung und Geiselnahme: Prozessbeginn in Hamburg

Vor dem Landgericht Hamburg muss sich ein 30-jähriger Mann verantworten. Ihm wird vorgeworfen eine junge Frau in seiner Wohnung gefangen gehalten zu haben. Angeklagt wird er wegen Freiheitsberaubung, versuchter Geiselnahme und Verstöße gegen die Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch selbst gebastelten Sprengstoff entdeckte.
Nach Angaben des Mannes wollte er mit der Frau ein Beziehung führen und ein Kind zeugen.

Die junge Frau wurde von dem Angeklagten zunächst entführt und dann in der Wohnung gefangen gehalten. Sie konnte im August aus ihrem Gefängnis fliehen, indem sie aus einem mit Stacheldraht „gesicherten“ Fenster der Wohnung sprang. Dabei wurde sie von Anwohnern beobachtet, die die Polizei alarmierten. So konnte der Mann damals schnell festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

In einem Gutachten soll geklärt werden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Mit einem Urteil wird Anfang April gerechnet.

( Quelle: Lübecker Nachrichten online vom 20.02.2012 )