Freigesprochener fordert Entschädigung für Untersuchungshaft nach Mordvorwurf

Ein 63-Jähriger fordert nach einem Freispruch im Prozess wegen Mordes an seinem Sohn eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft. Nachdem das Schwurgericht eine Entschädigung verweigerte, legte der Mann nun Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht ein.

Der Sohn des Mannes kam durch einen Knallkörper im Mund ums Leben. Im Verfahren konnte nicht aufgeklärt werden, ob der Sohn sich den Böller selbst in den Mund steckte, oder der Vater dies getan hatte. Lediglich bezüglich des Nachtatverhaltens war sich das Gericht sicher, dass der Mann die Leiche seines Sohnes zerstückelt und in einer Jauchegrube entsorgt hatte. Dies gestand der Mann auch. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht verweigerte dem Mann jedoch eine Entschädigung. Das Gericht wirft ihm konkret vor, dass er durch sein Nachtatverhalten eine Strafverfolgung geradezu provoziert hatte. Aus diesem Grund würde ihm keine Entschädigung zustehen.

Nun muss das Oberlandesgericht in Schleswig über die Sache entscheiden.