Im Jahr 2002 entführte der heute 37-jährige Magnus G. einen elfjährigen Bankierssohn. Während der Ermittlungen drohten zwei Polizisten ihm im Verhör mit Folter, wenn er den Aufenthaltsort des Kindes nicht mitteilen würde. Das Kind war, was die Ermittler jedoch nicht wussten, zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Magnus G. wurde anschließend im Jahre 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch er sah sich in seinen Rechten durch die vermeintlich verbotene Folterandrohung verletzt und klagte auf Entschädigung. Dies zog sich bis zur Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hin.
Anfang 2011 bekam der Verurteilte vom Landgericht Frankfurt am Main wegen der Folterandrohung eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro zugesprochen. Das Land Hessen legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Diese hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) nun abgewiesen. Das OLG Frankfurt stellte fest, dass die Polizisten gegen das Folterverbot verstoßen hätten. Auch hielt das Gericht die symbolische Summe von 3000 Euro für angemessen.
Gegen das Urteil ist kein Rechtsmittel gegeben. Die Revision wurde vom OLG Frankfurt nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
( Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 10.10.2012 )