Der frühere Julius-Bär-Banker E. wurde erneut festgenommen und sein Haus im Zuge weiterer Ermittlungen durchsucht. E. war in Zürich wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und mehrfacher Droh- und Nötigungsversuche zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt worden. Zudem war er wegen des versuchten Verkaufs von gestohlenen Kundenkarten an seinen früheren Arbeitgeber angeklagt worden. Hierfür hatte die Staatsanwaltschaft acht Monate Freiheitsstrafe gefordert. Diese Tat konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.
Grund für die jetzige Festnahme ist die Weitergabe von Bankunterlagen an „Wikileaks“. Die Staatsanwaltschaft sieht darin die Verletzung des Bankgeheimnisses und eine Missachtung des Gerichts.
(Quelle: FAZ vom 21.01.2011 Nr. 17, S. 16)