Familienvater vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen

Ein Familienvater sollte sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der räuberischen Erpressung verantworten. Am Ende des Prozesses waren sich alle Verfahrensbeteiligten einig, dass der 26-jährige Angeklagte die Spielhalle nicht überfallen hatte. Bei der Polizei belastete ihn noch ein mutmaßlicher Mittäter, vor Gericht wollte der Mann den Überfall nun aber mit jemand komplett anderen begangen haben.

Der Zeuge gab auch zwei weitere Überfälle auf Spielbanken zu. Da er aber bereits eine Haftstrafe von neun Jahren aufgrund anderer Taten absitzt, droht ihm wegen den Überfällen keine weitere Strafverfolgung mehr. Weil die Aussage als glaubwürdig eingestuft wurde, sprach das Gericht den Angeklagten frei. Er soll darüber hinaus für die stattgefundene Hausdurchsuchung entschädigt werden.