gewerbsmäßiger Betrug / Kapitalanlagen / Studienabschluss / Doktortitel / Vorstrafen / Sicherstellung
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen zwei Männer im Alter von 42 und 45 Jahren erhoben. Die Männer sollen sich des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht haben.
Laut Anklage haben die Männer im Jahr 2010 Kapitalanlagen vertrieben, ohne jegliche Kenntnis bezüglich Geldanlagen. Dabei gab der 45-Jährige an, einen Studienabschluss und einen Doktortitel zu besitzen. Es stellte sich schnell heraus, dass der Mann eine Ausbildung zum Heizungsbauer und später zum Versicherungsfachmann absolviert hat. Weiterhin ist er einschlägig vorbestraft.
Bei den Ermittlungen wurde rund eine halbe Million Euro sichergestellt. Dieser Betrag konnte an die Anleger zurückgegeben werden.
( Quelle: Morgenweb online vom 03.02.2012 )