Falschaussagen vor Gericht im Berlusconi-Verfahren?

Nachdem der ehemalige italienische Regierungschef Silvio Berlusconi zu sieben Jahren Freiheitsstrafe wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauchs verurteilt wurde, rücken nun mehrere Zeugen ins Visier der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen Zeugen im Prozess wegen des Verdachts der Falschaussage. Tätigt ein Zeuge eine Falschaussage vor Gericht, würde er sich auch in Deutschland wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) strafbar machen. Eine Falschaussage bei der Polizei wäre in Deutschland dagegen jedoch straffrei. Die Strafe für eine falsche Aussage bei Gericht würde in Deutschland Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedeuten. Wird sogar ein Meineid (§ 154 StGB), also eine Falschaussage unter Eid, abgelegt droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Insgesamt hat die italienische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen 32 Zeugen eingeleitet, darunter 20 junge Besucherinnen von Berlusconis Partys. Ein weiterer Verdacht lautet, dass Berlusconi sich die Falschaussagen erkauft habe. Er zahlt den jungen Besucherinnen nämlich monatlich rund 2500 Euro „Entschädigung“ für die Rufschädigung. Die Ermittler vermuten jedoch, dass dies „Schweigegeld“ sei. Die Hauptbelastungszeugin „Ruby“ soll sogar 4,5 Millionen Euro erhalten haben. Bei einer Verurteilung drohen den ehemaligen Zeugen nach italienischem Recht zwei bis sechs Jahre Haft.