Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr mit 1,75 Promille

Geldstrafe / Fahrverbot / Untersuchung / Promille / Geständnis / Reue / Trunkenheit im Verkehr / Strafverteidigung

Das Amtsgericht Kitzingen (Bayern) hat eine 50-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze zu je 30 Euro verurteilt. Zudem wurde ihr ein Fahrverbot von 17 Monaten auferlegt.

Die Frau wurde im April diesen Jahres aus dem Verkehr gezogen, nachdem sie in Schlangenlinien durch eine Baustelle auf der Autobahn A 7 gefahren war. Laut Zeugenaussage sei sie bei der Fahrt immer wieder auf den Grünstreifen gefahren. Zudem blieb ihr Außenspiegel an einer Warnbake hängen. Zeugen verständigten die Polizei, die sie dann auf einem Parkplatz stellten. Die Polizei entdeckte dabei eine angebrochene Wodka-Flasche im Auto der Angeklagten.

Bei der Untersuchung durch einen Arzt wurden 1,75 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
Die einschlägig vorbestrafte Angeklagte gestand die Tat und zeigte Reue. Sie sei froh, dass nicht mehr passiert sei.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Geldstrafe von 155 Tagessätzen zu je 45 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr.
Das Gericht schloss sich allerdings dem Antrag des Strafverteidigung an und verurteile die Frau wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Ein zumindest bedingter Vorsatz sei trotz der angebrochenen Flasche im Auro nicht nachweisbar.

( Quelle: Main Post online vom 14.11.2011 )