Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Geschwister den Geschlechtsverkehr ausüben dürfen. Ein Leipziger Geschwisterpaar klagt auf Abschaffung des deutschen Inzestparagraphen.
Der Fall des Geschwisterpaares sorgte bereits einige Male für mediales Aufsehen, da die beiden vier Kinder miteinander zeugten und der Bruder zu Haftstrafen von insgesamt drei Jahren verurteilt worden war. Für diese Zeit verlangt er zudem eine Haftentschädigung von 56.000 Euro.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 27.05.2011 )