Erste Anklage im Fall „kino.to“

Strafrecht / Urheberrecht / Filesharing

Es schlug ein wie eine Bombe als insgesamt 13 Verantwortliche hinter dem größten deutschen Filesharing-Netzwerk „kino.to“ festgenommen und etliche Server und Computer beschlagnahmt worden sind. Zudem wurde die Seite gesperrt.  Wie sich herausstellte, verdienten die Macher des Netzwerks durch Werbeanzeigen und Abofallen mehrere Millionen Euro.

Nun wurde die Anklage gegen einen mutmaßlichen Betreiber der Seiten vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Dem Beschuldigten wird neben der Mittäterschaft bei dem illegalen Filehosting-Portal auch die „gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle“ vorgeworfen.

Der Verein Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) prangert das Netzwerk, das aus über 30.000 Filmen und Serien bestanden, gar als ein  „parasitäres Geschäftsmodell“ an.

Umstritten ist nach wie vor die Rechtslage für die Benutzer der Seite, da entgegen anderer Angebote die Dateien nicht auf der Festplatte gespeichert werden, sondern nur eine kurzfristige Zwischenspeicherung im Cache beim Betrachten der Filmangebote erfolgt.

( n-tv, 21.10.2011 )