Erst beschuldigt, dann entlastet…

Das Amtsgericht Düren (NRW) hat einen 26-jähriger Angeklagten wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Allerdings war der Mann zudem wegen Raubes angeklagt. Er sollte laut Staatsanwaltschaft einem jungen Mann im Januar 2010 das Handy sowie Bargeld und den Wohnungsschlüssel abgenommen haben. Die Anklage stützte sich in diesen Punkten auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers bei der polizeilichen Vernehmung.

Im Verfahren sagte das mutmaßliche Opfer allerdings aus, dass der Angeklagte nicht der Räuber sei.  Vielmehr habe der Angeklagte dem Täter das Handy abgenommen und dem Opfer zurückgegeben. Er habe lediglich den falschen Namen aufgeschnappt und den Angeklagten verwechselt.
Daher hat das Gericht den Angeklagten in diesem Punkt freigesprochen.

Der Prozess fand erst jetzt statt, da der Angeklagte zunächst untergetaucht war und sich erst im Januar diesen Jahres stellte.

( Quelle: Aachener Zeitung online von 02.05.2012 )