Ermittlungen gegen Porsche-Aufsichtsräte wegen Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz eingeleitet

Die Übernahmeschlacht zwischen Porsche und VW hat schon einige Juristen beschäftigt. Nun beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart erneut mit der vergeblichen Übernahme von VW durch Porsche. Konkret steht der Verdacht im Raum, dass die Aufsichtsräte gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben.

Bereits im Dezember erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei ehemalige Porsche-Manager. Die Ausweitung auf weitere Personen des Aufsichtsrates kommt nun jedoch überraschend. Die fünf Aufsichtsratsmitglieder sollen gegen § 20a Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben. Sie sollen den Aktienkurs mit falschen Informationen über das Unternehmen manipuliert und so Anlegern, die gegen eine Kurssteigerung der VW-Aktie gewettet haben, einen massiven Schaden zugefügt haben.
Die ehemaligen Porsche-Manager hatten in ihrem Verfahren bereits von Anfang an die Aufsichtsratsmitglieder belastet. Die Ausweitung der Ermittlungen kann auch mit einer möglichen Verjährung der Taten zusammenhängen, denn die Verjährung würde im März dieses Jahres eintreten.