Elternunterhalt bestätigt

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschied, müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Davon ist selbst dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Eltern ihre Kinder aus gesundheitlichen Problemen einst vernachlässigten und seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr in Kontakt zu diesen stehen.

Damit wiesen die Richter eine Revision eines Mannes ab, der die Kosten der Unterbringung seiner Mutter nicht übernehmen wollte. Er hielt es für unbillig, wenn ihm das Sozialamt jetzt aus übergangenem Recht in Anspruch auf die Kosten nehme, obwohl seine Mutter ihn früher als Kind nicht gut behandelte, da sie unter einer Psychose litt. Seit 1977 hatten Beide kein Kontakt mehr miteinander.

Die Richter des BGH sahen in der Krankheit der Mutter kein schuldhaftes Verhalten. Somit greife das Gebot der familiären Solidarität.
(Az. Bundesgerichtshof XII ZR 148/09)