Einstellung nach Vergewaltigungsvorwurf gegen Orthopäden

Ein 54-jähriger Orthopäde soll eine 43-jährige Frau in einem Hotelzimmer vergewaltigt haben. Vor dem Amtsgericht Hannover bestritt der Angeklagte die Tat und sprach von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Nach einigen Drinks an der Hotelbar sollen sich die beiden flüchtig Bekannten gemeinsam ein Hotelzimmer beim Nachtportier ausgesucht haben.

Auf dem Hotelzimmer soll der Angeklagte dann gewalttätig geworden sein. Später wurden 30 unterschiedliche Wundmale am Körper der Frau festgestellt. Ein Bediensteter des Hotels sagte vor dem Amtsgericht aus, dass er den Beiden Champagner auf das Zimmer brachte. Zu diesem Zeitpunkt waren beide nackt und die Frau wirkte auf ihn nicht ängstlich.
Die Nebenklage brachte zum Ende der Verhandlung noch einen ehemaligen Freund des Angeklagten als Zeugen in das Verfahren ein. Gegenüber ihm soll der Angeklagte die Tat gestanden haben. Dem Gericht reichte diese Aussagen jedoch nicht. Im Zweifel für den Angeklagten sprach das Gericht den 54-Jährigern vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

Das Gericht erkannte jedoch eine mögliche Begehung einer fahrlässige Körperverletzung durch den Angeklagten. Das weitere Verfahren wurde jedoch unter Auflagen eingestellt. Der Angeklagte muss rund 7000 Euro zahlen, davon 3000 Euro an die Frau.