Ein 18-jähriger Fahranfänger stand wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor dem Amtsgericht Rheinbach. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann vor, dass er in einem Parkhaus beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt haben soll und anschließend wegfuhr.
Zwei Zeugen sahen den Unfall und gaben der Geschädigten das Kennzeichnen des Angeklagten weiter. Ob der Fahrer jedoch den Unfall auch bemerkt habe, konnten die Zeugen nicht sagen. Die Strafverteidigung führte vor Gericht an, dass selbst die Haftpflichtversicherung des Angeklagten davon ausgehe, dass er den Unfall nicht bemerkt habe. Auch das Gericht war letztendlich nicht zweifelsfrei davon überzeugt, dass der junge Mann erkannte, dass er den anderen Wagen beschädigte. Aus diesem Grund wurde das Verfahren eingestellt.