Einstellung im Fall Wallraff nach § 153a StPO

Das Strafverfahren gegen Günther Wallraff ist durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Schon früh im Strafverfahren lies der Rechtsanwalt des Journalisten verlauten, dass man eng mit der Staatsanwaltschaft bei der Sachaufklärung zusammenarbeiten werde. Die Behörden ermittelten wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs (§ 263 StGB), Beihilfe zum Sozialbetrug und Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelt (§ 266a StGB).

Die Ermittlungen basierten auf Vorwürfen eines ehemaligen Mitarbeiters. Unter anderem lautete der Vorwurf, dass der Journalist eine Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung gefälscht haben soll. Dazu soll er eine Blankounterschrift verwendet haben. Wallraff selbst hat immer seine Unschuld beteuert.

Nun wurde das Verfahren nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt. Damit ist eine Schuld des Beschuldigten nicht festgestellt und die Unschuldsvermutung gilt weiterhin (Art. 6 EMRK). Auch findet die Einstellung keine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.