Einstellung des zweiten Strafverfahrens wegen Meeses Hitlergruß

Während einer Kunstperformance zeigte der Künstler Jonathan Messe den Hitlergruß und Hakenkreuze. Nachdem der Künstler bereits vor dem Amtsgericht Kassel vom gleichleitenden Vorwurf freigesprochen wurde, stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim nun auch ein zweites Verfahren gegen Meese ein.
Der Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) sei vom Künstler nicht erfüllt worden, da er sich noch in den Grenzen der garantierten Kunstfreiheit bewegt habe, so die Staatsanwaltschaft. Vor allem dadurch, dass er den Hitlergruß während seiner Veranstaltung“ ins Lächerlich gezogen habe, läge keine strafbare Handlung vor.

So wurde wieder einmal deutlich, welch hohem Gewicht dem Grundrecht der Kunstfreiheit beigemessen wird.