Einstellung des Verfahrens nach Messerangriff in Wohngruppe

Ein 18-jähriges Mitglied einer Wohngruppe musste sich vor dem Amtsgericht Haßfurt wegen eines Messerangriffes auf einen Betreuer verantworten. Der Betreuer versteckte aus erzieherischen Gründen das Antennenkabel des Angeklagten. Daraufhin soll der Angeklagte ein 20cm langes Brotmesser ergriffe und den Betreuer aufgefordert haben, dass Kabel wieder herauszugeben.

Als der Betreuer versuchte, den jungen Mann zu entwaffnen, verletzte er sich an der Hand so stark, dass er auch heute noch seinen Daumen nicht bewegen kann. Vor dem Jugendschöffengericht stellte sich heraus, dass der Angeklagte unter unterschiedlichen Krankheiten leidet und eine leichte Minderung der Intelligenz vorliegt.

Aus diesem Grund stellte das Gericht das Verfahren gegen den nichtvorbestraften Täter ein. Sollte es jedoch erneut zu einem Vorfall kommen, drohte der Richter bereits jetzt ein psychiatrisches Gutachten und strafrechtliche Sanktionen an.