Einstellung des Verfahrens nach Containern

Das sogenannte „Containern“ erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dabei handelt es sich um Personen, die überwiegend nachts die Müll-Container von Supermärkten nach weggeworfenen Lebensmitteln durchsuchen. Strafrechtlich stehen hier meist Hausfriedensbruch (§ 123) und Diebstahl (§ 242 StGB) im Raum. Schnell benötigt der vermeintliche Täter daher die Hilfe eines Strafverteidigers, sollte der Supermarkt einen Strafantrag stellen.

Dies geschah dann auch vor kurzem: Ein Supermarkt stellte gegen zwei Männer, 21 und 28 Jahre alt, Strafantrag wegen des Containerns. In erster Instanz wurden die beiden Männer zu Geldstrafen von 70 beziehungsweise 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die beiden Angeklagten sollen Lebensmittel aus dem umzäunten Hof eines Supermarktes entwendet haben.

Nachdem sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten, landete das Verfahren vor dem Landgericht. Hier wurde das Verfahren nun eingestellt, da der Diebstahl laut Gericht zu gering sei für solch ein umfangreiches Verfahren. Alle Beteiligten stimmen der Einstellung zu.