Einigung in der Sicherungsverwahrung

Vor wenigen Tagen ist es zur Einigung in der Frage zur Sicherungsverwahrung und den Regelungen der so genannten Altfälle gekommen. Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière  und die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger konnten sich auf die wesentlichen Eckpunkte einigen.

Demnach sollen Straftäter, die weiterhin als gefährlich und psychisch gestört eingestuft werden, die Möglichkeit haben, in eine neuartige Therapie und Verwahrung eingewiesen zu werden. Hierfür sollen die Länder zuständig sein.

Ein entsprechendes Gesetz für diese Neuregelung der Sicherungsverwahrung soll in diesen Tagen vorgestellt werden, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen soll. Dieser hatte die derzeitige Regelung der Sicherungsverwahrung in Deutschland als ein Verstoß gegen die Charta der Menschenrechte gerügt. Außerdem soll geprüft werden, ob für die bereits aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäter ebenfalls die Neuregelung gelte.