Einbruch im Malergroßhandel: Angeklagter nach sechs Verhandlungstagen freigesprochen

Einem 34-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Gemeinsam mit einem Komplizen soll der Angeklagte in einen Malergroßhandel eingestiegen sein und dort Maschinen und anderen Malerbedarf entwendet haben. Das Amtsgericht Heiligenstadt verurteilte den bereits fünffach Vorbestraften zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten mit einer Auflage von 1000 Euro. Ein 36-jähriger Mitangeklagter wurde dagegen freigesprochen.

Die Strafverteidigung wehrte sich erfolgreich gegen die Verurteilung. Zwar wurden bei Durchsuchungen beim Angeklagten Teile des Diebesguts gefunden, jedoch hat die Berufungskammer Zweifel an der Schuld. Der Richter führt aus, dass die Zeugen vor Gericht „gemauert hätten“ und nichts sagen wollten, obwohl sie gekonnt hätten. Die Kammer hätte zwar das Gefühl, dass der Angeklagte in der Sache verstrickt sei, dieses Gefühl hat aber keine Auswirkungen auf das Urteil. Daher wurde der Angeklagte freigesprochen.

( Quelle: Thüringer Allgemeine, 13.08.2012 )