Das Landgericht Landshut hat den ehemaligen Torhüter Oliver K. wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 125.000 Euro verurteilt. Danach soll K. nach einer Dubai-Reise Kleidungsstücke und Manschettenknöpfe im Wert von ca. 7.000 Euro nicht bei Ankunft am Flughafen München angemeldet haben. Vielmehr sei er durch den Ausgang gegangen, durch den Passagiere gehen, die nichts zu verzollen haben. So habe er versucht die ca. 2.000 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen.
( Quelle: FAZ Nr. 95 vom 23.04.2011, S. 9 )