Ehemaliger “Böhse Onkelz”-Frontmann verurteilt

Im Prozess gegen den ehemaligen „Böhse Onkelz“-Frontmann ist nun das Urteil ergangen. Das Landgericht Frankfurt verurteile Kevin Russel wegen Unfallsverursachens und Unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Sänger äußerte sich während des gesamten Prozesses nicht zu den Vorwürfen.

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er in der Silvesternacht am 31.12.2009 auf der Autobahn A 66 einen Unfall mit seinem Sportwagen verursacht und dabei zwei Menschen schwer verletzt habe. Ferner heißt es, es sei nicht auszuschließen gewesen, dass er zum Zeitpunkt der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei durch Einfluss von Genussmitteln.

Insgesamt blieb das Gericht damit knapp unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.10.2010, S. 28)