Das Kammergericht Berlin verurteilte die Frau des Anführers der „Sauerlandgruppe“ wegen Werbung und Unterstützung von ausländischen Terrororganisationen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dies entspricht dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß.
Die Ehefrau des Anführers der „Sauerlandgruppe“, der zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, legte während des Verfahrens ein Geständnis ab. Sie erklärte auch, dass sie sich von ihrer militanten und glaubenskriegerischen Ansicht gelöst habe. Dies stufte das Gericht als glaubhaft ein.
( Quelle: FAZ vom 10.03.2011 Nr. 58, S. 2 )