EGMR bestätigt Urteil in deutschem Strafverfahren – Inzest bleibt strafbar

Ein 35-jähriger Mann aus Leipzig wurde wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt hatte. Zuletzt bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2008 die Verurteilung des Mannes.

Wegen dieser Entscheidung hat sich der Mann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewandt. Nach der Auffassung des Beschwerdeführers stelle das deutsche Inzestverbot für Geschwister einen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar. Der Gerichtshof entschied nun, dass das deutsche Verbot keinen Verstoß gegen Menschenrechte darstellt.

Der EGMR betonte in seiner Entscheidung den Beurteilungsspielraum der Behörden der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Zudem wies er darauf hin, dass in den Staaten kein Konsens bezüglich der Frage besteht, ob eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern eine Straftat ist.

( Quelle: Der Westen online vom 12.04.2012 )