Erst vor wenigen Tagen katapultierte sich der deutsche Rapper Bushido mit einem fragwürdigen Song zurück in die Medienlandschaften. In einem neuen Song äußerte er Todeswünsche gegen deutsche Politiker. Bei der Staatsanwaltschaft gingen mehrere Strafanzeigen ein. Auch Wowereit, als möglicher Betroffener, stellte einen Strafantrag.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt jetzt gegen den Musiker wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Das Lied wurde mittlerweile indiziert und darf nur noch an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Ebenfalls unterliegt es strengen Werbebeschränkungen. Trotzdem erreicht das Album den Spitzenplatz der Album-Charts.
Nun kam es zu einer Durchsuchung in den Geschäftsräumen des Rappers. Die Staatsanwaltschaft sieht vor allem darin ein Probem, dass Bushido in seinem neuen Lied gegen Homosexuelle hetzen würde. Dadurch sieht die Ermittlungsbehörde den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Durchsuchung sollte nach offiziellen Angaben der Beweissicherung dienen. Unter anderem wurden Hinweise zur Entstehungsgeschichte des Songs und möglichen Vertriebswegen gesucht.