Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hat eine ehemalige Stewardess von Air-Berlin wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze zu je 15 Euro verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat die Frau im März 2011 Geld aus dem Handgepäck von Passagieren gestohlen. Dabei bot sie den Passagieren an, ihr Handgepäck bis zum Erreichen der Flughöhe zu verstauen.
Die Ex-Stewardess beteuerte bis zuletzt ihre Unschuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau erwägt in Berufung zu gehen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 15.03.2012 )