Die liebe Familie…

Strafverteidigung / Körperverletzung / Zeugnisverweigerungsrecht / Freispruch

Ein 45-jähriger Angeklagten wurde jetzt freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Vater mit einem Holzknüppel geschlagen, dann gewürgt und ihm mit dem Tod gedroht zu haben. Der 66-jährige Mann erlitt Platzwunden und Prellungen und verständigte nach dem Geschehen den Notruf. Außerdem erstattete er Anzeige, wodurch es zum Prozess kam.

Als der Mann aber vor Gericht aussagen sollte, machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Zudem lehnte er die Verwertung der ärztlichen Atteste ab. Damit gab es keine Grundlage für eine Verurteilung des Angeklagten.
Ob tatsächlich irgendwas vorgefallen ist, konnte nicht geklärt werden. Mutmaßlicher Täter und mutmaßliches Opfer würdigten sich keines Blickes.

Das Gericht musste bei diese Beweislage dem Antrag der Verteidigung folgen und den Anklagten freisprechen.
( Quelle: Fuldaer Zeitung online vom 18.08.2011 )