Der Freispruch von zwei Managern der Bank Vontobel bleibt bestehen

Es bleibt beim Freispruch: Die zwei ehemaligen Manager der Bank Vontobel können aufatmen, denn die Züricher Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Berufung. Damit bleibt der Freispruch im Prozess gegen die beiden wegen Betrugs bestehen und wird rechtskräftig. Das Gericht in Zürich hatte die Angeklagten freigesprochen, da ihnen nicht eine Absicht nachzuweisen war.

Dem Prozess liegt einer langen Geschichte zugrunde, die 1999 bei einer Aktienbeteiligung der Vontobel Bank begann. Insgesamt ging es um einen Schaden von 138 Millionen Franken.
( Quelle: nzz.ch, 28.06.2011 )