Das Lüneburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die jahrelange Datenspeicherung über einen Atomkraftgegner nicht rechtmäßig war. Bei dem Kläger handelte es sich um einen Kreistagsabgeordneten der Grünen aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe der Kläger eine erhebliche Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht erlitten. Eine solche könne nicht gerechtfertigt werden, da von dem Kläger keine konkrete Gefahr ausgegangen sei.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.09.2010, S. 18)