Cadillac als gefährlicher Abfall

Vor dem Amtsgericht Mayen (Rheinland-Pfalz) musste sich ein 47-jähriger Mann wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen verantworten. Dies ist gemäß § 326 StGB strafbar und ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann seine Autos – einen Cadillac und einen Chrysler – vergammeln lassen, wobei Öl aus dem Cadillac ausgetreten war. Im Zuge der Ermittlungen musste geklärt werden, ob die Fahrzeuge Abfall seien und sich der Angeklagte deshalb wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen strafbar gemacht hat. Nach Ansicht eines Sachverständigen sei der Cadillac als Abfall zu werten, der Chrysler habe noch einen Restwert.
Daher wurde der Angeklagte wegen des Cadillac zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Zudem muss der Wagen fachgerecht entsorgt werden.

( Quelle: Rhein-Zeitung online vom 21.04.2012 )