Das Bundesverfassungsgericht verwehrte die Annahme einer Klage einer Lehrerin gegen die Internetseite www.spickmich.de. Das bedeutet, dass sich Lehrer zukünftig Bewertungen über diese Internetseite gefallen lassen müssen. Die Betreiber von www.spickmich.de sehen sich aufgrund der Ablehnung der Klage darin bestätigt, dass sie mehr Transparenz in das Schulsystem bringen. Die Betreiber planen daher einen Ausbau ihres Angebots.
(Quelle: FAZ vom 23.09.2010 Nr. 221, S. 4)