Strafrecht / Online-Durchsuchung / Trojaner / Verfassungsschutz
Vor knapp 2 Wochen entdeckte der Chaos Computer Club (CCC) einen von staatlichen Behörden mutmaßlich eingesetzten Trojaner, der dem Ausspähen von Informationen und persönlichen Daten vom heimischen Computer des Beschuldigten dienen soll.
Wie der CCC hierbei feststellte, sei diese programmierte „Virus“ einerseits technisch veraltet und schnell von aktuellen Antivirus-Programmen auffindbar, anderseits jedoch viel zu umfangreich und mit versteckten Funktionen ausgestattet, die dem Betreiber auch das Verwenden von der möglichen Webcam des PC-Besitzers sowie eine Fernsteuerung ermöglichen würde. Eine derart tiefgehende Kontrolle und Ausspähung ginge auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der gesetzlichen Standards wohl zu weit und sei demzufolge vermutlich verfassungswidrig.
Anschließend kam die Frage auf, welches Bundesland diesen Trojaner eingesetzt haben könnte, und es entstand eine mediale Diskussion über Sinn und Zweck solchen Einsatzes und den Kosten.
Wie jetzt bekannt wurde, will der Bund einen solchen „Bundestrojaner“ entwickeln lassen und hierfür ein eigenes Kompetenzzentrum rund um die Entwicklung ein Nutzung einer solchen Spionagesoftware schaffen. Gleichzeitig werden klare rechtliche Standards und Vorgaben an diese TKÜ-Überwachung gefordert. Unter anderem müsse hierfür die StPO angepasst werden, heißt es weiter.
Derweil wurde auch die Frage aufgeworfen, ob nicht die Veröffentlichung und Bekanntmachung des Quellcodes des aufgefundenen Trojaners durch den CCC bereits rechtswidrig und eine Strafverteilung sei, da sich seitdem so mögliche Betroffene besser wehren könnten.
( quelle: n-tv, 20.10.2011 )