Bundesgerichtshof entscheidet über Fall Lara-Mia

Der Bundesgerichtshof muss sich nun mit dem Fall der toten Lara-Mia befassen. Das Landgericht Hamburg verhandelte den Fall im Juli 2010. Dabei verurteilte das Gericht die Mutter des Babys, dass im März 2009 tot in einer Wohnung aufgefunden wurde, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ihr Lebensgefährte wurde zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, da sie die Höhe des Strafmaßes als unzureichend ansah.

Ab Mai wird der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.04.2011, S. 16 )