BGH verwirft Revision des ehemaligen FC Bayern-Profi

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen ehemaligen FC Bayern-Profi bestätigt. Das Landgericht München I hatte den 23-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Verurteilte soll im September 2011 seine gemietet Villa in München angezündet haben. Dabei entstand ein Sachschaden von etwa 900.000 Euro. Obwohl er zum Tatzeitpunkt unter Einwirkung von Medikamenten und Alkohol stand, hat das Landgericht keine Schuldunfähigkeit, sondern lediglich eine verminderte Steuerungsfähigkeit angenommen. Die Frage der Schuldfähigkeit sollte nun der BGH klären. Dieser verwarf die Revision jedoch ohne weitere Begründung.

Damit ist das Urteil gegen den ehemaligen Profifußballer rechtskräftig. Er sitzt bereits seit der Verurteilung des Landgerichts vor rund sechs Monaten in Haft.